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Onlinedienste Gewerbe- und Ordnungsamt
Onlinedienste Gewerbe- und Ordnungsamt
Gewerbeamt
Gewerbean-/ab-/ummeldung
Mit dem nachstehenden Link können sie ganz einfach online ihr Gewerbe an-/ab- oder ummelden. Anschließend bekommen sie eine Gewerbebescheinigung postalisch zugesandt.
Bevorzugt zu nutzen:
Gewerbeanzeige PDF:
© Finanzverwaltungen der Länder
Infos rund um die Gewerbeanmeldung:
Unternehmen gegründet oder selbständig gemacht? | Ihr digitales Finanzamt Hessen
Anzeige einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis
Die Anzeige bitte spätestens vier Wochen vor Beginn einreichen.
PDF-Datei per Mail versenden:
Hinweise der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Fulda zur Anmeldung einer Veranstaltung:
- Festzelte ab einer Größe von 75 m² sind mind. 1 Woche VOR BEGINN DER VERANSTALTUNG durch den BETREIBER (Veranstalter) der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Fulda zu melden:
- bauaufsicht@landkreis-fulda.de
- Fernmündlich über die einheitliche Behördennummer 115 (Stichwort: Zeltabnahme)
- persönlich im Fachdienst Bauen und Wohnen, Wörthstr. 15, 36037 Fulda
Ordnungsamt
Verbrennung pflanzlicher Abfälle (Feuer anmelden)
Zwischen Anzeige und Verbrennung müssen zwei Arbeitstage liegen. (Beispiel: Montag Anmeldung Feuer- ab Donnerstag Verbrennung möglich)
Es werden folgende Informationen benötigt:
- Lage (Lageplan über Google, etc.), Größe des Grundstückes
- Kontaktdaten Ansprechpartner (Aufsichtsperson)
- Art und Menge des Abfalls
Ohne direkte Genehmigung der Gemeindeverwaltung darf das Feuer NICHT entzündet werden!
Folgende Angaben sind zu machen:
Kontakt:
Telefonnummer: 06684 960510
Hutzelfeuer
Die Anzeige Hutzelfeuer bitte spätestens vier Wochen vor Ereignis einreichen.
