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Kommunalwahlen 2026
Kommunalwahl 2026
Am 15. März 2026 finden in Hessen die allgemeinen Kommunalwahlen statt. In Nüsttal werden dabei folgende Gremien neu gewählt:
- Gemeindevertretung
- Acht Ortsbeiräte
- Kreistag

Briefwahl beantragen
Die Briefwahlunterlagen können ab dem 02.02.2026 beantragt werden.
Um eine rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen per Post sicherzustellen, sollte der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins möglichst bis spätestens 10. März 2026 beim Wahlamt eingegangen sein. Personen, die ihren Antrag nach dem 10. März 2026 stellen möchten, wird empfohlen, diesen persönlich im Wahlamt einzureichen, da die Briefwahlunterlagen dort unmittelbar ausgehändigt werden können.
Aufgrund eines erhöhten Postaufkommens kann es insbesondere zu Verzögerungen beim Versand und bei der Zustellung der Briefwahlunterlagen kommen. Es wird daher empfohlen, den Antrag so frühzeitig wie möglich zu stellen.
Nach Beantragung der Briefwahlunterlagen ist eine nachträgliche Änderung der Versandanschrift ausgeschlossen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Antragstellung und stellen Sie sicher, dass die angegebene Anschrift Ihrem Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Zustellung entspricht.
Beantragung von Briefwahlunterlagen:
1. Online-Briefwahlantrag
Der Online-Briefwahlantrag für die Kommunalwahlen steht Ihnen in der Zeit vom 02.02.2026 bis zum 10.03.2026 (23:59 Uhr) zur Verfügung. Scannen Sie hierzu einfach den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung mit Ihrem Handy oder klicken Sie auf den folgenden Link:
Zum Online-Briefwahlantrag
Wir empfehlen eine Telefonnummer anzugeben, damit wir Sie bei Rückfragen schnell kontaktieren können. Von einer Mehrfachbeantragung bitten wir abzusehen.
2. Formlos per E-Mail
Zudem können Sie Ihre Briefwahlunterlagen per E-Mail an sarah.mannert@nuesttal.de beantragen. Wir empfehlen Ihnen, eine Telefonnummer anzugeben, damit wir Sie bei Rückfragen schnell erreichen können. Die nachfolgenden Daten sind unbedingt anzugeben:
- Vollständiger Name
- Straße Hausnummer
- PLZ
- Geburtsdatum
- Telefonnummer für eventuelle Rückfragen (freiwillige Angabe)
- ggf. abweichende Versandanschrift
3. Briefwahlantrag auf Ihrer Wahlbenachrichtigung
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens 21. Februar 2026 zugesandt wird, ist ein Briefwahlantrag aufgedruckt. Sie können diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail oder auf dem Postweg an das Wahlamt senden. Bei Versand auf dem Postweg müssen Sie keinen Rückumschlag beifügen.
4. Persönlich im Bürgerbüro
Ab Montag, 02. Februar 2026, können Sie Ihre Briefwahlunterlagen während der Öffnungszeiten ohne Termin persönlich im Bürgerbüro beantragen.
Wenn Ihre Briefwahlunterlagen durch eine andere Person, z. B. durch einen Familienangehörigen abgeholt werden sollen, müssen Sie diese zur Entgegennahme bevollmächtigen. Sie können hierzu die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Die abholende Person muss dabei den eigenen Ausweis/Pass und den Briefwahlantrag vorlegen.
Informationen für Parteien & Wählergruppen
Parteien und Wählergruppen können bereits jetzt mit der Aufstellung ihrer Wahlvorschläge beginnen.
Der Wahlvorschlag muss folgendes beinhalten:
- den Namen der Partei oder Wählergruppe und die gegebenenfalls verwendete Kurzbezeichnung. Die Namen neuer Parteien und Wählergruppen müssen sich von denen bereits bestehender deutlich unterscheiden
- Familiennamen, Rufnamen, Beruf oder Stand, Tag der Geburt, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerberinnen/Bewerber.
- Namen und Anschriften der Vertrauensperson, der stellvertretenden Vertrauensperson und gegebenenfalls deren Ersatzpersonen
Jeder Wahlvorschlag muss nach dem § 11 Abs. 3 Satz 1 KWG von der Vertrauensperson und ihrer Stellvertreterin/ihrem Stellvertreter, die von der Nominierungsversammlung benannt worden sind, persönlich und handschriftlich unterzeichnet werden.
Die notwendigen Vordrucke finden Sie nachfolgend zum Download:
- Vordruckmuster Nr. 6_Wahlvorschlag
- Vordruckmuster Nr. 6_Ergänzungsblatt
- Vordruckmuster Nr. 8_ Bescheinigung des Wahlrechts
- Vordruckmuster Nr. 9_ Zustimmungserklärung
- Vordruckmuster Nr. 10_ Bescheinigung der Wählbarkeit
- Vordruckmuster Nr. 11_ Niederschrift zur Versammlung
- Vordruckmuster Nr. 11_ Liste zur Niederschrift
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die Vordrucke Nr. 9 und 10 auf der letzten Seite jeweils Informationen zum Datenschutz aufweisen und hier zwingend Angaben durch die Partei / Wählergruppe einzutragen sind.
Formblatt für Unterstützungsunterschriften:
Das Formblatt ist beim Wahlbüro erhältlich.
Für Parteien und Wählergruppen gilt:
Bei der Anforderung sind Name und Kontaktdaten der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese anzugeben. Weiterhin ist die Bewerberaufstellung in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung zu bestätigen.
Einreichungsfrist
Die Wahlvorschläge sind spätestens bis Montag, 05.01.2026, 18:00 Uhr schriftlich bei der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Nüsttal einzureichen.
Um vorherige Terminvereinbarung unter den o. g. Kontaktdaten des Wahlamtes wird gebeten!
Hinweis:
Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem genannten Termin einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.
