Kommunalwahlen 2026

Kommunalwahl 2026

Am 15. März 2026 finden in Hessen die allgemeinen Kommunalwahlen statt. In Nüsttal werden dabei folgende Gremien neu gewählt:

  • Gemeindevertretung
  • Acht Ortsbeiräte
  • Kreistag

Informationen für Parteien & Wählergruppen

Parteien und Wählergruppen können bereits jetzt mit der Aufstellung ihrer Wahlvorschläge beginnen.

Der Wahlvorschlag muss folgendes beinhalten:

  1. den Namen der Partei oder Wählergruppe und die gegebenenfalls verwendete Kurzbezeichnung. Die Namen neuer Parteien und Wählergruppen müssen sich von denen bereits bestehender deutlich unterscheiden 
  2. Familiennamen, Rufnamen, Beruf oder Stand, Tag der Geburt, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerberinnen/Bewerber.
  3. Namen und Anschriften der Vertrauensperson, der stellvertretenden Vertrauensperson und gegebenenfalls deren Ersatzpersonen


Jeder Wahlvorschlag muss nach dem § 11 Abs. 3 Satz 1 KWG von der Vertrauensperson und ihrer Stellvertreterin/ihrem Stellvertreter, die von der Nominierungsversammlung benannt worden sind, persönlich und handschriftlich unterzeichnet werden.

Die notwendigen Vordrucke finden Sie nachfolgend zum Download:

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die Vordrucke Nr. 9 und 10 auf der letzten Seite jeweils Informationen zum Datenschutz aufweisen und hier zwingend Angaben durch die Partei / Wählergruppe einzutragen sind.

Formblatt für Unterstützungsunterschriften:

Das Formblatt ist beim Wahlbüro erhältlich.

Für Parteien und Wählergruppen gilt:

Bei der Anforderung sind Name und Kontaktdaten der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese anzugeben. Weiterhin ist die Bewerberaufstellung in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung zu bestätigen.

Einreichungsfrist

Die Wahlvorschläge sind spätestens bis Montag, 05.01.2026, 18:00 Uhr schriftlich bei der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Nüsttal einzureichen.

Um vorherige Terminvereinbarung unter den o. g. Kontaktdaten des Wahlamtes wird gebeten!

Hinweis:
Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem genannten Termin einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.