Kommunalwahlen 2026
Kommunalwahl 2026
Am 15. März 2026 finden in Hessen die allgemeinen Kommunalwahlen statt. In Nüsttal werden dabei folgende Gremien neu gewählt:
- Gemeindevertretung
- Acht Ortsbeiräte
- Kreistag
Informationen für Parteien & Wählergruppen
Parteien und Wählergruppen können bereits jetzt mit der Aufstellung ihrer Wahlvorschläge beginnen.
Der Wahlvorschlag muss folgendes beinhalten:
- den Namen der Partei oder Wählergruppe und die gegebenenfalls verwendete Kurzbezeichnung. Die Namen neuer Parteien und Wählergruppen müssen sich von denen bereits bestehender deutlich unterscheiden
- Familiennamen, Rufnamen, Beruf oder Stand, Tag der Geburt, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerberinnen/Bewerber.
- Namen und Anschriften der Vertrauensperson, der stellvertretenden Vertrauensperson und gegebenenfalls deren Ersatzpersonen
Jeder Wahlvorschlag muss nach dem § 11 Abs. 3 Satz 1 KWG von der Vertrauensperson und ihrer Stellvertreterin/ihrem Stellvertreter, die von der Nominierungsversammlung benannt worden sind, persönlich und handschriftlich unterzeichnet werden.
Die notwendigen Vordrucke finden Sie nachfolgend zum Download:
- Vordruckmuster Nr. 6_Wahlvorschlag
- Vordruckmuster Nr. 6_Ergänzungsblatt
- Vordruckmuster Nr. 8_ Bescheinigung des Wahlrechts
- Vordruckmuster Nr. 9_ Zustimmungserklärung
- Vordruckmuster Nr. 10_ Bescheinigung der Wählbarkeit
- Vordruckmuster Nr. 11_ Niederschrift zur Versammlung
- Vordruckmuster Nr. 11_ Liste zur Niederschrift
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die Vordrucke Nr. 9 und 10 auf der letzten Seite jeweils Informationen zum Datenschutz aufweisen und hier zwingend Angaben durch die Partei / Wählergruppe einzutragen sind.
Formblatt für Unterstützungsunterschriften:
Das Formblatt ist beim Wahlbüro erhältlich.
Für Parteien und Wählergruppen gilt:
Bei der Anforderung sind Name und Kontaktdaten der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese anzugeben. Weiterhin ist die Bewerberaufstellung in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung zu bestätigen.
Einreichungsfrist
Die Wahlvorschläge sind spätestens bis Montag, 05.01.2026, 18:00 Uhr schriftlich bei der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Nüsttal einzureichen.
Um vorherige Terminvereinbarung unter den o. g. Kontaktdaten des Wahlamtes wird gebeten!
Hinweis:
Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem genannten Termin einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.