Der Landkreis Fulda sucht Jugendschöffen


Gesucht werden Menschen,  die am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sind und im Landkreis Fulda wohnen sowie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Die Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen und vor allem das Handeln eines jungen Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können.

Von künftigen Schöffinnen und Schöffen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet, besondere Erfahrungen in der Jugenderziehung sind gewünscht. Schöffinnen und Schöffen sollten zudem über Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt einer Jugendschöffin oder eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – die gesundheitliche Eignung für eine solche Tätigkeit. Wichtig sind zudem logisches Denkvermögen und Intuition, Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen sowie Gerechtigkeitssinn. Allgemein sind Jugendschöffen mit den Berufsrichtern gleichberechtigt.

Personen, die sich für das Amt des Jugendschöffen oder der Jugendschöffin interessieren, erhalten weitere Informationen online unter www.schoeffenwahl2023.de und www.schoeffenwahl.de

Beim Landkreis Fulda steht für Fragen zudem Andreas Höhl telefonisch unter (0661) 6006-9400 und per Mail an jugendamt@landkreis-fulda.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist online unter folgendem Link möglich: Jugendschoeffe_Bewerbungsformular_2023.pdf (schoeffenwahl2023.de). Der Bewerbungsbogen muss ausgefüllt und unterschrieben bis zum 31.03.2023 an den Landkreis Fulda zurückgeschickt werden (per Email, Fax, Post).

Adresse:

Landkreis Fulda
FD 4400 Familie, Sport, Ehrenamt
Herr Höhl
Wörthstr. 15
36037 Fulda
jugendamt@landkreis-fulda.de